Beratungshonorar:
Honorargestaltung:
Allgemeines zu den Kosten:
Kostenübernahmen für Psychotherapien sind durch Krankenkassen-Zusatzversicherungen (nicht durch die obligatorische
Grundversicherung), durch Haftpflichtversicherungen (z.B. bei Unfällen durch Unfallverursacher), unter Umständen durch die IV / SUVA oder durch die Opferhilfe möglich. Für nähere Infos:
Siehe Abschnitt weiter unten. Für Berufs- und Laufbahnberatungen zahlen Zusatzversicherungen nichts.
Mein Honorar ist relativ moderat mit Fr. 156.-- pro 60 Min., da dies hie und da nicht bekannt zu sein scheint, spreche ich es zur Information
transparent und klar an. Marktübliche Honorare sind häufig zwischen CHF 150.-- bis 220.--. Bei Coachings für Führungskräfte sehr oft über CHF 220.-- pro 60 Min.
Zur reinen Sitzungszeit kommen zusätzlich ungefähr 10 Min. Vor- und Nachbearbeitung für die Sitzungen hinzu, wobei diese bei mir Honorar miteingeschlossen sind (siehe unten).
Honorare gerechnet pro 60 Min. Sitzungszeit.
Wichtiger Hinweis: In der Regel finden die Psychotherapie-Sitzungen 14-täglich statt - um im Therapieprozess zu
bleiben - und dauern 90 Min. (CHF 234.--), da wir neben dem Gespräch oft auch Übungen durchführen und es
sinnvoll ist, diese abschliessen zu können.
Zudem ist es für Sie auch günstiger als 4 mal pro Monat für 60 Min. vorbei zu kommen (ungefähr CHF
468.-- statt CHF 620.--, jedoch je nach effektiver
Sitzungszeit). Längere Pausen zwischen den Sitzungen sind eher
den Therapieprozess verlangsamend, letztlich entscheiden Sie jedoch selbst.
Nicht immer, aber relativ häufig macht aus Kostengründen jeweils eine Sitzung im 14-täglichen Rhythmus Sinn anstatt
jede Woche eine Sitzung, was ein guter Kompromiss bezüglich Kosten und Sitzungsabstand sein kann. So bleiben Sie im
Therapieprozess (bei 3- oder 4-wöchigen Abständen wird dies erfahrungsgemäss meistens schwieriger) und die Kosten
bleiben pro Monat tiefer als wenn Sie wöchentlich zur Therapie kommen: Zirka CHF 470.-- mit 2 Sitzungen pro Monat
versus wöchentlich 4 x 60 Min. = CHF 620.--.
Letztlich entscheiden natürlich immer Sie selbst, wie häufig Sie zur Therapie kommen. Auch wöchentliche oder
Sitzungsintervalle alle 3-4 Wochen bzw. längere Sitzungsabstände sind unter Umständen möglich. Jedoch werden lange
Sitzungsabstände in der Abklärungsphase zu Beginn nicht empfohlen, weil sich die Abklärungsphase dann in die Länge
zieht. Und bei längeren Abständen zwischen den Sitzungen ist oft auch mit einem langsameren Therapieprozess zu
rechnen, daher empfehle ich den 14-täglichen Rhythmus der
Sitzungen generell.
Noch eine generelle Anmerkung zu den Kosten:
Einen gewissen Kostentanteil zudem bewusst selbst zu tragen, kann implizit und unbewusst zu einer höheren Motivation beitragen und dadurch auch das
Endergebnis positiv beeinflussen.
Manchen erscheinen aber die Kosten für psychologische Beratungen generell als zu hoch. Zu bedenken ist jedoch, dass viele von uns viel Geld für Ferien ausgeben, woraus fast immer nur ein kurzfristiger Erholungseffekt resultiert, der nach wenigen Tagen oder Wochen wieder verflogen ist. Es gibt zwar kein Garantieversprechen, aber für weniger Geld als so manche Ferien kosten, kann die Lebensqualität nach einer erfolgten psychologischen Beratung dauerhaft deutlich besser sein. Daher kann man dann häufig schon die Frage stellen: Was lohnt sich letztlich also mehr?
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung:
Richtwert für die Kostenzusammenstellung für eine Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung mittleren Aufwandes:
Total ingesamt: CHF 958.-- bis 1 114.--
=============================
Das Honorar ist vergleichsweise günstig für eine Laufbahnberatung auf dem Markt: Es
handelt sich um einen Richtwert, das Honorar richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand (wenn weniger Zeitaufwand, dann weniger Kosten, wenn mehr
Zeitaufwand investiert werden muss, dann höhere Kosten).
Optional, jedoch empfohlen: 3. Sitzung oder weitere Sitzungen (bei Bedarf, 60 Min. plus 10 Min. Vor- und Nachbearbeitung):
Total CHF. 156.--
Berufs- und Laufbahnberatungen sind NICHT über einer Psychotherapie-Zusatzversicherung abrechenbar. Eine allfällige
Psychotherapie-Zusatzversicherung übernimmt nur einen bestimmten Kostenanteil bei der psychotherapeutischen Behandlung von Leiden mit einem Krankheitswert, aber nicht bei Berufs- und
Laufbahnberatungen oder Coachings.
Psychotherapie:
Kostenübernahme der Psychotherapie durch Versicherungen oder die Opferhilfe Ihres Kantons:
Weitere Informationen zur Opferhilfeberatungsstelle des Kantons Solothurn/Aargau finden Sie unter:
http://www.opferhilfe-ag-so.ch
Andere Beratungsangebote:
Terminabsagen betreffend Laufbahnberatungen, Coachings und Psychotherapie etc:
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mich so früh als möglich zu benachrichtigen. Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden / 2 Arbeitstage vorher abgesagt werden, damit sie nicht berechnet werden, wobei der Sonntag nicht als Arbeitstag zählt.
Erfolgt die Absage zu kurzfristig, d.h. innerhalb 48h vor dem Termin, oder erfolgt gar keine Absage (Nichterscheinen), muss die Sitzung von 90 Min. (CHF 234.--) unabhängig vom Grund der zu kurzfristigen Absage bzw. des Nichterscheinens berechnet werden, weil der Termin so kurzfristig nicht mehr neu vergeben werden kann.
Die Zusatzversicherung verweigern die Übernahme eines Kostenanteils bei einer versäumten Sitzung und so müssen die Kosten einer versäumten Sitzung
vollständig von den KlientInnen selbst getragen werden. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis dieser administrativen Belange.