Kosten und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das wichtige Kleingedruckte.... ;-)
Auch wenn das Kleingedruckte mühsam zu lesen ist, so ist es doch gut, wenn die Bedingungen irgendwo festgehalten sind.....
Psychotherapie: Grundversicherung (inklusive Hypnosetherapie, da dies ein Gebiet der
Psychotherapie ist)
Als eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut werde ich von der Grundversicherung mit entsprechendem Tarif anerkannt.
Für eine Behandlung in der Grundversicherung ist eine Diagnose mit entsprechenden symptomalen Beschwerden
notwendig.
Für eine Kostenübernahme braucht es eine ärztliche Zuweisung (Anordnung), am besten von der Hausärztin - insbesondere, wenn Sie in einem Hausarztmodell sind wie zirka 75% der Bevölkerung.
Das Anordnungsformular mit meinen Angaben sende ich Ihnen gerne zu, sofern ich Ihnen einen
Therapieplatz anbieten kann (derzeit leider nicht möglich). Dieses Anorndungsformular füllt Ihnen Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin bei einer entsprechenden Diagnose aus, um Sie an mich
zu überweisen. Auch PsychiaterInnen, sowie ÄrztInnen mit einer SAPPM-Zusatzqualifikation dürfen eine Anordnung für psychologische Psychotherapie ausstellen. Es ist immer die
vorgegebene «Anordnung für psychologische Psychotherapie» zu benutzen. Wie gesagt: Gerne schicke ich Ihnen mein Formular per E-Mail zu oder dann auch direkt an Ihren
Hausarzt.
Die Grundversicherung bezahlt die psychologische Psychotherapie abzüglich der gesetzlichen Kostenbeteiligung (d.h., erst muss Ihre Franchise aufgebraucht sein, danach bleibt der Selbstbehalt von 10% bestehen). Eine Reduktion der Franchise aufs Minimum (300.-) ist grundsätzlich deshalb empfehlenswert.
Eine Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig, danach kann die Anordnung durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin in Absprache mit mir als Behandler nochmals erneuert werden. Eine Krisenintervention kann jeder Facharzt (inkl. praktischer Arzt) anordnen und dauert maximal 10 Sitzungen.
Fortführung der Therapie nach 30 Sitzungen:
Hierzu braucht es aufgrund einer etwas komplizierten Regelung neben dem Antrag des Hausarztes und
meinem Psychotherapie-Bericht auch noch eine Fallbeurteilung eines Psychiaters zuhanden des Vertrauensarztes der Krankenkasse. Dieser prüft dann den Antrag des Hausarztes, meinen
Psychotherapiebericht und die Fallbeurteilung des Psychiater. Sie werden deshalb dann ein entsprechendes Aufgebot des Psychiaters zu einer Sitzung erhalten. Aufgrund der Unterlagen wird dann
seitens Vertrauensarztes der Krankenkasse entschieden, ob Sie ihre Psychotherapie fortsetzen dürfen oder nicht.
Sitzungszeit:
Für Sitzungen sind in der Grundversicherung jeweils bei mir 80 Min. vorgesehen, welche ich entsprechend in
meinem Terminkalender reserviere.
Die 80 Min. in der Grundversicherung sind ein ungeliebter Kompromiss meinerseits, weil die Zeit mit Übungen oft knapp wird, denn ausserhalb der Grundversicherung habe ich 90 Min. (oder bei Bedarf allenfalls mehr) Sitzungszeit für Selbstbezahler wie früher in meiner Selbständigkeit (2014 bis 2023).
Wichtig zu wissen: Auch eine fernmündliche psychotherapeutische Beratung von kurzer Dauer gilt schon als eine Sitzung in der Grundversicherung. Wenn Sie also mit mir 10 Min. telefonieren bezüglich einem psychotherapeutischen Inhalt, dann gilt dies schon als eine Sitzung wie eine übliche Sitzung mit 80 Min. Dauer, womit mit dem kurzen Telefongespräch schon eine Sitzung aufgebraucht ist (von den insgesamt 15 Sitzungen).
SMS und E-Mails
SMS und E-Mails an PsychotherapeutInnen werden von den Krankenkassen nicht bezahlt. Daher sind
diese nach Möglickeit nun sparsamer einzusetzen - entgegen dem bisher häufigen Gebrauch.
Parallele Behandlungen:
Sollten Sie parallel bei einem Psychiater/Psychotherapeuten in Behandlung zur Psychotherapie sein, bitte ich
Sie, trotz ärztlicher Anordnung für psychologische Psychotherapie bei mir nun vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse schriftlich abzuklären, ob die Kosten bei mir übernommen werden. Falls die
Krankenkasse nur einen Behandler bezahlt, müssten Sie ansonsten die Kosten der Psychotherapie bei mir selbst bezahlen. Sie sollten also für die Kostenübernahme der Behandlung bei mir eine
schriftliche Bestätigung Ihrer Krankenkasse besitzen, sofern Sie noch eine zweite psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung haben - auch wenn diese zweite Behandlung nur in grossen
Zeitintervallen wie alle paar Monate stattfindet.
Neurofeedback und Biofeedback
Dies sind keine Leistungen der Grundversicherung und selbst zu bezahlen, auch wenn diese Methodik sich auf die klassische Verhaltenstherapie wie operante Verstärkung (Psychotherapie) stützt. Allenfalls übernimmt die Zusatzversicherung auf Anfrage einen Kostenanteil.
Coachings, Berufs- und Laufbahnberatungen, Selbsterfahrung etc.
Dies sind keine Leistungen der Grundversicherung.
Psychotherapie: Zusatzversicherung
Da ich in Solothurn bei der Grundversicherung anerkannt bin, lehnen die meisten Zusatzversicherung eine Kostenübernahme ab. Bitte lassen Sie sich Auskünfte bezüglich Kostenübernahmen über die Zusatzversicherung jeweils schriftlich geben (per Mail oder Brief), um Missverständnisse zu vermeiden.
Selbstzahler: Psychotherapie, Coachings, Berufs- und Laufbahnberatungen
Bezüglich Selbstbezahler-Tarif können Sie mich gerne anfragen. Bei niedrigem Einkommen sind reduzierte Tarife möglich.
Für Selbstbezahler sind jeweils ca. 90 Min. aufgrund meiner Arbeitsmethodik vorgesehen (gemäss tatsächlichem Arbeitsaufwand), welche ich entsprechend in meinem Terminkalender reserviere.
Kurze Kontakte ausserhalb der Sitzung per Telefon oder E-Mail werden folgendermassen verrechnet:
Administratives (z.B. Abmachung von Terminen) wird nicht verrechnet.
Kontakte mit Beratungscharakter, die ca. 5 Minuten oder länger dauern, werden mit dem üblichen Ansatz verrechnet. Bei E-Mails beinhaltet dies die Zeit, die ich einerseits zum Lesen, andererseits zum Verfassen von E-Mails brauche.
Absagen von Sitzungen
Eine Abmeldung ist kostenlos, wenn sie mindestens 48h (zwei Werktage) zum Voraus mir bekannt gegeben wird. Der Sonntag gilt nicht als Werktag. Denn so ist es möglich, dass ich allenfalls die reservierte Sitzungszeit einem anderen Klienten noch anbieten kann.
Wird ein Paargespräch kurzfristig abgemeldet, weil einer der Partner verhindert ist, wird im Normalfall ein Einzelgespräch mit dem anderen Partner durchgeführt und nicht der ganze Termin abgesagt (gut begründete Ausnahmen sind in Absprache mit mir jederzeit möglich).
Verpasste oder nicht rechtzeitig abgesagte Sitzungen können nicht der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden, sondern müssen von den KlientInnen selbst bezahlt werden, was unabhängig vom inhaltlichen Grund der Terminabsage ist.
Der spontane Wunsch nach kürzeren Sitzungen
Die geplante Sitzungszeit - von 80 Min. in der Grundversicherung bzw. die reservierte Sitzungszeit von 90 Min. für Selbstbezahler - kann nicht ohne mein Einverständnis gekürzt werden (z.B. "ich habe heute wenig Zeit, machen wir jetzt doch bitte einfach kürzer"). Ich bitte um Verständnis, dass die Sitzungszeit nicht einfach gekürzt werden kann, denn ich habe die Sitzungszeit eingeplant und die Zeit für die Sitzung reserviert. Die Kürzung der geplanten bzw. reservierten Sitzungszeit seitens KlientInnen gilt daher «als versäumt» und muss daher selbst bezahlt werden.
Wenn Sie kürzere Sitzungen als 80 Min. (Grundversicherung) bzw. als 90 Min. (Selbstbezahler) wünschen, dann
bitte ich Sie, mich bei Therapieanmeldung oder im Therapieverlauf darauf ansprechen, so dass wir dies planen können. Grundsätzlich möchte ich bei meiner Arbeit genügend Zeit zur Verfügung haben,
um Übungen nach Möglichkeit gut abschliessen zu können, unter Umständen kann es jedoch auch Ausnahmen bezüglich meinem Therapievorgehen geben.
Durchführung einer Therapiesitzung bei leichter Krankheit («Erkältung»)
Manchmal ist der Therapeut oder die KlientIn zwar soweit gesund, um an einer Therapiesitzung teilzunehmen, aber aufgrund von Husten, Schnupfen oder Niesen dennoch ansteckend. In dem Fall wird die Sitzung online statt vor Ort durchgeführt. Sowohl der Therapeut als auch die KlientInnen sind bemüht, rechtzeitig zu informieren.