Kosten und Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Das wichtige Kleingedruckte....  ;-)

 

Auch wenn das Kleingedruckte mühsam zu lesen ist, so ist es doch gut, wenn die Bedingungen irgendwo festgehalten sind.....

 

Psychotherapie: Grundversicherung (inklusive Hypnosetherapie, da dies ein Gebiet der Psychotherapie ist)

Als eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut werde ich von der Grundversicherung mit entsprechendem Tarif anerkannt.

 

Für eine Behandlung in der Grundversicherung ist eine Diagnose mit entsprechenden symptomalen Beschwerden notwendig.

 

Für eine Kostenübernahme braucht es eine ärztliche Zuweisung (Verordnung), am besten von der Hausärztin - insbesondere, wenn Sie in einem Hausarztmodell sind wie zirka 75% der Bevölkerung.

 

Das Verordnungsformular mit meinen Angaben sende ich Ihnen gerne zu, sofern ich Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann (derzeit leider nicht möglich). Dieses Verordnungsformular füllt Ihnen Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin bei einer entsprechenden Diagnose aus, um Sie an mich zu überweisen. Auch PsychiaterInnen, sowie ÄrztInnen mit einer SAPPM-Zusatzqualifikation dürfen eine Verordnung für psychologische Psychotherapie ausstellen. Es ist immer das von mir vorgegebene Anordnungsformular zu benutzen und es muss meiner Praxis eingescannt zugestellt werden. Wie gesagt: Gerne schicke ich Ihnen mein Formular per E-Mail zu oder dann auch direkt an Ihren Hausarzt.

 

Die korrekt ausgefüllte und unterschriebene Verordnung muss mir vor dem Erstgespräch zugestellt werden, ansonsten die Sitzungen unter Umständen nicht innerhalb der Grundversicherung stattfinden können und dann von den PatientInnen selbst bezahlt werden müssen. Bei nicht korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Verordnungsformularen seitens VerordnerInnen lehne ich und meine Praxis jegliche damit einhergehenden finanziellen Risiken / Haftungen mit den Krankenkassen ab, weshalb die Sitzungen in diesem Fall von den PatientInnen leider selbst zu bezahlen sind.

 

 

 

 

 

 

 


Die Grundversicherung bezahlt die psychologische Psychotherapie abzüglich der gesetzlichen Kostenbeteiligung (d.h., erst muss Ihre Franchise aufgebraucht sein, danach bleibt der Selbstbehalt von 10% bestehen). Eine Reduktion der Franchise aufs Minimum (300.-) ist grundsätzlich deshalb empfehlenswert.

 

Eine Verordnung ist für 15 Sitzungen gültig, danach kann die Verordnung durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin in Absprache mit mir als Behandler nochmals erneuert werden. Eine Krisenintervention kann jeder Facharzt  (inkl. praktischer Arzt) anordnen und dauert maximal 10 Sitzungen.

 

Fortführung der Therapie nach 30 Sitzungen:

Hierzu braucht es neben dem Antrag des Hausarztes und meinem Psychotherapie-Bericht auch noch zusätzlich eine Fallbeurteilung eines Psychiaters zuhanden des Vertrauensarztes der Krankenkasse. Für die Fallbeurteilung werden Sie deshalb dann ein entsprechendes Aufgebot des Psychiaters zu einer Sitzung bei ihm erhalten.

Der Vertrauensarzt der Krankenkasse entscheidet dann aufgrund aller Unterlagen, ob Sie Ihre Psychotherapie in der Grundversicherung fortsetzen dürfen oder nicht.

 

 

Sitzungszeit:

Für Sitzungen sind in der Grundversicherung jeweils bei mir 90 Min. vorgesehen, welche ich entsprechend in meinem Terminkalender reserviere. Diese 90 Min. bestehen aus Sitzungszeit (ca. 75 Min.) und Vor- und Nachbearbeitung (ca. 10-15 Min.).

 

Die 75 Min. Sitzungszeit in der Grundversicherung sind ein ungeliebter Kompromiss meinerseits, weil die Zeit mit Übungen oft knapp wird. Hier haben Selbstbezahler ein Vorteil, da ich mir die Zeit nehmen kann auch mal etwas länger zu machen, um Therapieinterventionen aus Zeitgründen nicht unterbrechen zu müssen bzw. Therapieinterventionen ohne Zeitdruck gut abzuschliessen zu können. Denn ausserhalb der Grundversicherung habe ich 90 Min. (oder bei Bedarf allenfalls auch mehr) Sitzungszeit für Selbstbezahler wie früher in meiner Selbständigkeit (2014 bis 2023).

 

Wichtig zu wissen: Auch eine fernmündliche psychotherapeutische Beratung von kurzer Dauer gilt schon als eine Sitzung in der Grundversicherung. Wenn Sie also mit mir 5-10 Min. telefonieren bezüglich einem psychotherapeutischen Inhalt, dann gilt dies schon als eine Sitzung wie eine übliche Sitzung 75 Min. Dauer, womit mit dem kurzen Telefongespräch schon eine Sitzung aufgebraucht ist (von den insgesamt 15 Sitzungen).

 

SMS und E-Mails

SMS und E-Mails an PsychotherapeutInnen sowie die Mail-Antworten der PsychotherapeutInnen werden von den Krankenkassen nicht bezahlt. Daher sind diese nach Möglichkeit eher sparsam einzusetzen.

 

Parallele Behandlungen:

Sollten Sie parallel bei einem Psychiater/Psychotherapeuten in Behandlung zur Psychotherapie sein, bitte ich Sie, trotz ärztlicher Verordnung für psychologische Psychotherapie bei mir nun vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse schriftlich abzuklären, ob die Kosten bei mir übernommen werden. Falls die Krankenkasse nur einen Behandler bezahlt, müssten Sie ansonsten die Kosten der Psychotherapie bei mir selbst bezahlen. Sie sollten also für die Kostenübernahme der Behandlung bei mir eine schriftliche Bestätigung Ihrer Krankenkasse besitzen, sofern Sie noch eine zweite psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung haben - auch wenn diese zweite Behandlung nur in grossen Zeitintervallen wie alle paar Monate stattfindet.

 

Coachings, Berufs- und Laufbahnberatungen, Selbsterfahrung etc.

Dies sind keine Leistungen der Grundversicherung.

 

 

 

Psychotherapie: Zusatzversicherung

Da ich in Solothurn bei der Grundversicherung anerkannt bin, lehnen die meisten Zusatzversicherung eine Kostenübernahme ab. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Psychotherapie bei der Krankenkasse und lassen Sie sich Auskünfte bezüglich Kostenübernahmen über die Zusatzversicherung jeweils schriftlich geben (per Mail oder Brief), um Missverständnisse zu vermeiden.

 

 

Selbstzahler: Psychotherapie, Coachings, Berufs- und Laufbahnberatungen

Bezüglich Selbstbezahler-Tarif können Sie mich gerne anfragen. Bei niedrigem Einkommen sind reduzierte Tarife möglich.

Für Selbstbezahler sind jeweils ca. 90 Min. aufgrund meiner Arbeitsmethodik vorgesehen (gemäss tatsächlichem Arbeitsaufwand), welche ich entsprechend in meinem Terminkalender reserviere.

 

Kurze Kontakte ausserhalb der Sitzung per Telefon oder E-Mail werden folgendermassen verrechnet: 

Administratives (z.B. Abmachung von Terminen) wird nicht verrechnet.

Kontakte mit Beratungscharakter, die ca. 5 Minuten oder länger dauern, werden mit dem üblichen Ansatz verrechnet. Bei E-Mails beinhaltet dies die Zeit, die ich einerseits zum Lesen, andererseits zum Verfassen von E-Mails brauche.

 

 

Absagen von Sitzungen

Eine Abmeldung ist kostenlos, wenn sie mindestens 48h (zwei Werktage) zum Voraus mir bekannt gegeben wird. Der Sonntag oder Feiertag gilt nicht als Werktag. Denn so ist es möglich, dass ich allenfalls die reservierte Sitzungszeit einem anderen Klienten noch anbieten kann.

 

Beispiel: Ein Termin am Dienstag um 9.30h kann nicht am Samstagmittag um 12.00h kostenlos abgesagt werden. Der Samstag gilt zwar als gesetzlicher Werktag, doch der Sonntag gilt nicht als Werktag. Eine kostenlose Absage am Samstagmittag um z.B. 13.00h wäre  hingegen für Termine am kommenden Dienstagnachmittag noch möglich.

 

Wird ein Paargespräch kurzfristig abgemeldet, weil einer der Partner verhindert ist, wird im Normalfall ein Einzelgespräch mit dem anderen Partner durchgeführt und nicht der ganze Termin abgesagt (gut begründete Ausnahmen sind in Absprache mit mir jederzeit möglich).

 

Verpasste oder nicht rechtzeitig abgesagte Sitzungen können nicht der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden, sondern müssen von den KlientInnen selbst bezahlt werden, was unabhängig vom inhaltlichen Grund der Terminabsage ist.

 

 

Der spontane Wunsch nach kürzeren Sitzungen

Die geplante Sitzungszeit - von 75 Min. in der Grundversicherung bzw. die reservierte Sitzungszeit von 90 Min. für Selbstbezahler - kann nicht ohne mein Einverständnis einfach spontan gekürzt werden (z.B. "ich habe heute wenig Zeit, machen wir jetzt doch bitte einfach kürzer"). Ich bitte um Verständnis, dass die Sitzungszeit nicht einfach kurzfristig gekürzt werden kann, denn ich habe die Sitzungszeit eingeplant und die Zeit für die Sitzung reserviert. Die Kürzung der geplanten bzw. reservierten Sitzungszeit seitens KlientInnen gilt daher «als versäumt» und muss dann selbst bezahlt werden.

 

Wenn Sie kürzere Sitzungen als 75 Min. (Grundversicherung) bzw. als 90 Min. (Selbstbezahler) wünschen, dann bitte ich Sie, mich bei Therapieanmeldung oder im Therapieverlauf darauf anzusprechen, so dass wir dies planen können. Grundsätzlich möchte ich bei meiner Arbeit genügend Zeit zur Verfügung haben, um Übungen nach Möglichkeit gut abschliessen zu können.

 

 

Durchführung einer Therapiesitzung bei leichter Krankheit («Erkältung»)

Manchmal ist der Therapeut oder die KlientIn zwar soweit gesund, um an einer Therapiesitzung teilzunehmen, aber aufgrund von Husten, Schnupfen oder Niesen dennoch ansteckend. In dem Fall wird die Sitzung online statt vor Ort durchgeführt. Sowohl der Therapeut als auch die KlientInnen sind bemüht, rechtzeitig zu informieren.

 

AGB-Version vom 13.8.2023: Die AGB können jederzeit angepasst werden.